Die Novelle verkürzt die bisher geltenden Fristen für die Verwertung von Filmen. So darf nach Inkrafttreten des Gesetzes (vorausichtlich am 1. Januar 2009) ein Film bereits 6 Monate nach dem Kinostart im Internet heruntergeladen werden. Der Zeitpunkt ist damit demjenigen für das Erscheinen auf DVD angeglichen worden. Nach einem Jahr darf ein FIlm künftig bereits im Bezahlfernsehen gezeigt werden und 18 Monate beträgt die neue Frist für die Ausstrahlung im öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramm.

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