Zum 1. Januar 2009 wird die Künstlersozialabgabe nur noch 4,4% statt derzeit 4,9% betragen. Grund für die Senkung des Abgabesatz ist die im Zuge der 3. Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes verstärkte Kontrolle der Abgabepflicht. Hierdurch wird faktisch der Kreis der Verwerter erweitert und damit die Abgabepflicht für den einzelnen Verwerter verringert.