In dem Rechtsstreit um die Verwertungsrechte an der lange verschollenen Vivaldi Oper Montezuma hat der BGH (I ZR 19/07 – Motezuma) die Schadenersatzklage der Herausgeberin abgewiesen. Im Jahr 2002 hatte die Sing Akademie zu Berlin in ihrem Archiv eine scheinbar unbekannte Oper des Komponisten Vivaldi entdeckt und herausgeben. Da das Urheberrecht an der Komposition erloschen war, konnte die Sing Akademie als Herausgeberin gemäß § 71 Urhebergesetz die Nutzungsrechte an der Oper für 25 Jahre ausüben, wenn die Oper nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erschienen war. Die Beklagte ist die Veranstalterin des Düsseldorfer Altstadtherbst. Sie hatte die Oper ohne Genehmigung der Sing Akademie aufgeführt. Der Klägerin war es nicht gelungen zu beweisen, dass die Oper nicht bereits im Jahr 1733 erschienen ist.
Streit um Vivaldi Oper Montezuma vom BGH entschieden
von Mahmoudi Rechtsanwälte | Jan 26, 2009 | News | 0 Kommentare