Mit Urteil vom 10.02.2009. Az. 19 O 116/08 hat das LG Berlin dem Sohn des Sammlers Dr. Hans Sachs auf Herausgabe des Plakats „Dogge“ stattgegeben. Das Plakat war Teil der Plakatsammlung des Dr. Hans Sachs, die 1938 durch die nazionalsozialistischen Machthaber beschlagnahmt wurde. Nach dem Krieg galt die Sammlung zunächst als verschollen. Teile der Sammlung wurden jedoch Ende der 50er in der damaligen DDR aufgefunden. Der Vater des Klägers erhielt 1961 nach dem Bundesrückerstattungsgesetz eine Ausgleichszahlung für die Enteignung seiner Sammlung. Diese Entschädigung ließ nach Auffassung der Kammer das Eigentum an den Plakaten unberührt. Dies habe der Kläger auch nicht etwa dadurch verloren, dass er selbst bis zu seinem Tod 1974 keine Übertragungsansprüche geltend gemacht habe. Das Eigentum sei durch Erbfolge auf den jetzigen Kläger übergegangen, der die Herausgabe als Eigentümer daher zurecht gefordert habe. Das Urteil ist für die Restitutionsrechtsprechung von Bedeutung, weil es sich eindeutig zu dem Verhältnis der Zahlungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz zu dem Eigentum an den jeweiligen Werken äußert.

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