Der Bundesrat hat abermals einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Gesetzes gegen den unlatueren Wettbewerb (UWG) verabschiedet. Das Gesetz bedarf lediglich noch der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Nunmehr bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung von Verbrauchern für Werbeanrufe. Eine bloß konkludente Einwilligung ist nicht mehr ausreichend. Empfindlich verschärft wurde zudem die Bußgeldvorschrift gemäß § 20 UWG. Nunmehr können bei unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder bis zu 50.000 € verhangen werden. In Zukunft bedarf es bei Telefonanrufen äußerster Vorsicht.
Telefonwerbung kann mit Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden
von Mahmoudi Rechtsanwälte | Jun 4, 2009 | News | 0 Kommentare