Die Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelte gegen den Rapper Kaas ein. Dieser hatte in einem Musikvideo zu dem Stück Amok Zahltag Bilder gezeigt, in denen ein Jugendlicher in einer Schule Menschen erschießt. Bei den Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft laut einer Meldung von dpa vom 3.8.2009 zu dem Ergebnis, dass neben der Interpretation als gewaltverherrlichend auch andere Deutungsmöglichkeiten, namentlich ein Appell gegen Gewalt in Betracht kamen. Im Hinblick auf die Kunstfreiheit war daher zugunsten des Rappers zu entscheiden und die Ermittlungen wurden eingestellt.
Strafbare Kunst II – Gewaltverherrlichung durch Musikvideo?
von Mahmoudi Rechtsanwälte | Aug 5, 2009 | News | 0 Kommentare