Bei einem Goldgefäß, welches von den Münchner Zollbehörden zunächst zwecks Begutachtung ins Römisch Germanische Zentralmuseum in Mainz verbracht worden war, handelt es sich um irakisches Kulturgut. Dies stellte ein Sachverständiger in einem Verfahren vor dem FG München fest. Das Gefäß sollte ursprünglich in einem Münchner Auktionshaus versteigert werden. Es wurde zunächst wegen des Verdachtes der Hehlerei ermittelt. Nach Einstellung der Ermittlungen verlangten sowohl das Auktionshaus als auch die irakische Regierung die Herausgabe. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, als sich das Mainzer Museum weigerte, das Goldgefäß an die Zollbehörden herauszugeben und diese mit der Aufschweißung des Tresors drohten.
(Quelle: FAZ v. 29.09.2009, S. 8).