Internetrecht und Domainrecht
Das Domainrecht regelt die Vergabe und den Anspruch auf den Erhalt von Domains. Wir beraten und vertreten Sie gegen Personen, die Inhaber einer Domain sind, die Ihnen zusteht. Zudem verteidigen wir Ihre Recht, wenn Dritte Ihre Domain für sich beanspruchen.
Das Prinzip „first come“ wird durchbrochen vom Markenrecht und Namensrecht. Aus diesen Gesetzten kann sich ebenfalls ein Anspruch auf eine Domain begründen.
Wir beraten Sie umfassend im gesamten Bereich des IT- und Datenschutzrechts, von der Erstellung Ihres Internetshops über die Ausarbeitung rechtssicherer Softwareverträge bis zu einzelnen Rechtsfragen des E-Commerce, sowohl im Bereich des B2C (Business to Consumer) als auch des B2B (Business to Business).
Zu unserem Leistungsspektrum gehört unter anderem:
- Entwurf, Anpassung und Überprüfung von Soft- und Hardwareverträgen
- Beratung im Bereich des E-Commerce
- Prüfung Ihrer Internetpräsenz, einschließlich von Onlineshops
- Domainschutz
- Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen
- Abwehr unberechtigter Abmahnungen und einstweiliger Verfügungen
- Beratung zum Kundendatenschutz
- Beratung zum Datenschutz im Direktvertrieb
- Erstellung, Anpassung und Überprüfung von Datenschutzerklärungen
- Erstellung, Anpassung und Überprüfung von Einwilligungserklärungen
Unser Anwalt für Internetrecht steht Ihnen bei allen Rechtsfragen zur Seite.
Dr. Nathalie Mahmoudi
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Yasmin Mahmoudi
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz