Markenregister
Das deutsche Markenregister ist, seit der Reform das Markenrechts, das vom Deutschen Patent- und Markenamt in München geführte Register. Vorgänger des Markenregisters war die Warenzeichenrolle. Traditionell wurde der Begriff Warenzeichen anstelle von Marke benutzt. Durch elektronische Datenbanken kann man einfach Auskunft aus dem Markenregister erhalten. Die wichtigsten Datenbanken zur Markenrecherche sind:
- Romarin (WIPO)
- CTM-Online (HABM)
- DPMAregister
Das internationale Markenregister der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf wurde auf der Grundlage des Madrider Markenabkommen geschaffen. Gemeinschaftsmarken können im Markenregister des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante recherchiert werden. Das vom Deutschen Patent- und Markenamt München geführt Markenregister ist öffentlich zugänglich und in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Diese Amtliche Publikations- und Registerdatenbank stellt gesetzliche Veröffentlichungen zu Patenten, Marken und Mustern sowie Registerdaten bereit. Das Markenregister des DPMA bietet eine Einsteiger- und eine Expertenrecherche. Über das Markenregister des DPMA können auch Gemeinschaftsmarken und international registrierte Marken mit Schutzwirkung in Deutschland recherchiert werden. Das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamt wird Zeitnah aktualisiert. Die Registerdaten zum Rechts- und Verfahrensstand werden täglich aktualisiert. Die Veröffentlichungen im „Blatt“ werden jeweils am Freitag auf den neusten Stand gebracht. Der Datenbestand des Markenregisters umfasst Daten seit Mai 1875. Die Nutzung des Markenregisters ist kostenfrei. Ein telefonischer Auskunftsdienst ist mit Angabe des Aktenzeichens möglich. Rechercheräume mit einer umfangreichen Fachbibliothek stehen in den Niederlassungen München und Berlin zur Verfügung. Das Markenregister eignet sich für:
- Recherche nach angemeldeten, eingetragenen und erteilten Schutzrechten
- Ermittlung des aktuellen Rechtsstand zu einem Schutzrecht
- Regelmäßige und systematische Überprüfung neu publizierter Schutzrechte
Durch eine Eintragung im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamt wird eine Marke zunächst für eine Dauer von 10 Jahren geschützt. Eine Verlängerung der Eintragung im Markenregister kann beantragt werden. Bei Nichtnutzung durch den Inhaber wird die Marke nach 5 Jahren wegen Verfalls im Markenregister des DPMA gelöscht.

Dr. Nathalie Mahmoudi
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Yasmin Mahmoudi
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz