Das Bundesverfassungsgericht hatte der Klage der ehemaligen Lebensgefährtin des Autors Maxim Biller auf Streichung einiger Passagen aus dessen Buch Esra wegen Persönlichkeitrechtsverletzung stattgegeben. Die Klage auf Zahlung von 50.000 ? Schadenersatz wurde nunmehr vom Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich abgewiesen. Der Senat beruft sich in seiner Begründung auf die Kunstfreiheit und weist daraufhin, dass bereits das Verbot des Romans erheblich in die Kunstfreiheit eingreife (Urteil vom 24. November 2009, AZ.: VI ZR 219/08).

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