Niedersächsisches Landesmuseum muss Tiepolo herausgeben
Am 17.09.2010 verurteilte das OLG Celle das Land Niedersachsen (Landesmuseum) auf Herausgabe des Tiepolo Werkes „Il Miraculo di Sant Antonio“, Az. 4 U 30/08. Das Bild war der während des Prozesses verstorbenen Klägerin 1979 in Paris gestohlen worden. Der Senat sah es als erwiesen an, dass das Museum sich beim Ankauf mindestens leichtfertig verhalten habe und deswegen nicht wirksam das Eigentum an dem Werk erworben habe. Für die Leichtfertigkeit sprach unter anderem der mit 1 Million Franc ungewöhnlich niedrige Kaufpreis sowie der Umstand, dass eine Ausfuhrerlaubnis fehlte und das Werk unter Umgehung des Zoll eingeführt wurde.

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