Das Landgericht Hamburg entschied letzten Monat über die Verhaltens- und Kontrollpflichten des Videoportalbetreibers YouTube, ab Kenntniserlangung einer Urheberrechtsverletzung. Durch diese Entscheidung wurden seitens des Gerichts die urheberechtlichen Pflichten eines jeden Videoportalbetreibers verifiziert.
Urheberrechte bei YouTube – YouTube ./. GEMA (LG Hamburg, Urt. v. 20.04.2012, 310 O 461/10)
von Mahmoudi Rechtsanwälte | Jun 11, 2012 | News | 0 Kommentare