Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung die Haftung von Unternehmen für selbständige Handelsvertreter weiter ausgedehnt. Im zu entscheidenden Fall nutzte ein Handelsvertreter die ihm von einem Kunden genannten Daten. Er fälschte die Unterschrift des Kunden, löste dessen Depot auf und überwies sich den Verkaufswert der Fondsanteile auf sein Privatkonto. Der Handelsvertreter wurde deswegen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. In dem zivilrechtlichen Verfahren gegen das Unternehmen wurde dieses nunmehr letztinstanzlich zur Schadenersatzzahlung an den Kunden verurteilt, weil der Handelsvertreter im Auftrag des Unternehmens bestimmungsgemäß die Kundendaten entgegennehmen sollte. Der Umstand, dass der Handelsvertreter diese Daten in der Folge gerade nicht bestimmungsgemäß genutzt hat sondern diese zur Begehung einer Straftat verwendet hat, war hingegen für die Haftung des Unternehmens irrelevant (Quelle: BGH Pressemitteilung 038/12 vom 15.03.2012).

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