Allgemeines zu negativen Bewertungen im Internet
Viele Menschen informieren sich heutzutage im Vorfeld einer Kauf- oder sonstigen Entscheidung über Produkte und Dienstleistungen im Internet. Dabei kann es sich um Unternehmen und Arbeitgeber, Hotels und Restaurants, Krankenhäuser und Ärzte sowie viele weitere Hersteller von Produkten oder Erbringer von Dienstleistungen handeln. Bewertungsportale wie Google und Yelp für allgemeine Nutzerbewertungen, Holidaycheck und Tripadvisor für Hotels und Restaurants, Kununu für Arbeitgeber sowie Docinsider, Jameda und Sanego für Ärzte haben sich zu den beliebtesten und meistfrequentierte Websites im Internet entwickelt.
Seit einigen Jahren spielen derartige Portale eine immer stärkere Rolle für die Meinungsbildung von Kunden. Eine Häufung von schlechten Bewertungen und die damit verbundene rufschädigende Wirkung ist für viele Unternehmen und Dienstleister nicht nur unangenehm, sondern kann auch zu erheblichen finanziellen Schäden bis hin zur Existenzbedrohung führen. Eine negative Bewertung löschen zu lassen, ist deshalb für viele Betroffene von größter Bedeutung.
Vor allem die Gewinnung von Neukunden, die eine Firma noch nicht kennen, kann durch schlechte Bewertungen im Internet massiv negativ beeinträchtigt werden. Grundsätzlich problematisch ist dabei, dass Konsumenten in der Regel nicht hinterfragen (können), ob eine negative Bewertung in der Sache überhaupt zutreffend ist. Ist die schlechte Bewertung einmal online gestellt, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Im vorliegenden Beitrag wollen wir aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, eine negative Bewertung löschen zu lassen.
Das Recht auf Vergessenwerden
Unter dem Recht auf Vergessenwerden (häufig unkorrekterweise als „Recht auf Vergessen“ bezeichnet) wird das grundsätzliche Recht jeder Person verstanden, demzufolge elektronisch gespeicherte Daten, die Informationen mit Personenbezug enthalten, nicht dauerhaft zur Verfügung stehen sollen. Gegenwärtig ist das Recht auf Vergessenwerden nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die Datenschutzgesetze, auch in Deutschland, enthalten in der Regel lediglich Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten zu löschen sind.
Viele Täter machen sich dies zunutze, um den Ruf anderer Personen im Internet über unzumutbare Beleidigungen oder die Behauptung falscher Tatsachen zu schädigen. Hetzkampagnen, Schmähkritiken und Cybermobbing gehören heutzutage leider zu den üblen Begleiterscheinungen des Internets. Die Täter fühlen sich in der Anonymität des Internets sicher und wissen oftmals darüber Bescheid, wie schwierig es für die Betroffenen in der Praxis ist, ihr Recht auf Vergessenwerden im Internet durchzusetzen.
Das Recht auf Vergessenwerden nimmt in der Rechtsprechung der letzten Jahre eine immer größere Bedeutung ein. Der Europäische Gerichtshof bestätigte bereits mehrfach, dass jedem Betroffenen gegenüber Suchmaschinenbetreibern wie Google, Bing oder Yahoo ein Grundrecht auf Vergessenwerden zukommt. Dieses Recht bezieht sich auf die Suchergebnisse, die Suchmaschinen zu einzelnen Personen anzeigen.
Häufig verweisen Suchergebnisse auf Websites, deren Inhalte eine rufschädigende Wirkung für Personen haben können. Dazu können alte Fotos, ehemalige Beschäftigungsverhältnisse oder Forenbeiträge zählen. Betroffene haben die Möglichkeit, sich an die Suchmaschinenbetreiber zu wenden und die Löschung bestimmter Suchergebnisse zu verlangen.
Laut Europäischem Gerichtshof unterliegen Suchresultate mit personenbezogenen Daten dem Datenschutz. Das Recht auf Vergessenwerden kann somit per Antrag bei den Suchmaschinenbetreibern eingefordert werden. Betroffene sollten sich jedoch im Klaren darüber sein, dass dieser Schritt nur zur Löschung eines Suchergebnisses führt. Die jeweilige Website als eigentliche Quelle der persönlichen Daten ist von einer solchen Löschung nicht betroffen. Hierfür müssen sich Betroffene direkt an den jeweiligen Betreiber der Website wenden.
Eine Google Bewertung löschen lassen
Wie bei anderen Bewertungsportalen haben Betroffene auch bei Google die Möglichkeit, negative Bewertungen löschen zu lassen. Vor dem Hintergrund, dass Google mit einem Marktanteil von über 90% eine dominierende Stellung unter den Suchmaschinen in Deutschland einnimmt und mehr als die Hälfte aller Internetnutzer bereits die Bewertungsfunktion von Google genutzt haben, ist es für Betroffene von essentieller Bedeutung, eine negative Bewertung löschen zu lassen.
Wer eine falsche oder unangemessene Google Bewertung löschen lassen will, muss auf das dort dargestellte kleine Fähnchen klicken, um Google die Bewertung zu melden. Außerdem stellt Google ein spezielles Formular zur Verfügung, um eine negative Bewertung löschen zu lassen. Vor dem Antrag, eine negative Bewertung löschen zu lassen, sollten sich Betroffene jedoch auf den Google Support-Seiten informieren, ob die Bewertung tatsächlich gegen Google-Richtlinien verstößt.
Eine Arztbewertung löschen lassen
Besonders Portale zur Bewertung von Ärzten und Krankenhäusern wie Docinsider, Jameda und Sanego stehen in puncto Datenschutz und Wahrheitsgehalt im Kreuzfeuer der Kritik. Viele Mediziner fühlen sich von den Bewertungen zu Unrecht kritisiert oder in einem falschen Licht dargestellt und verlangen deshalb zu Recht, eine negative Bewertung löschen zu lassen.
Zudem ist eine Vielzahl von Ärzten daran interessiert, Jameda grundsätzlich eine Aufnahme ihrer Praxis im Bewertungsportal zu untersagen. Eine vollumfängliche Löschung eines Arztprofils auf einem Bewertungsportal ist laut gängiger deutscher Rechtsprechung nicht möglich. Es wurde mehrfach gerichtlich entschieden, dass es ein Arzt hinnehmen muss, dass seine geschäftlichen Daten auf Internet-Bewertungsplattformen aufgerufen werden können. Laut aktueller Rechtsauffassung überwiegt das Informationsinteresse der Allgemeinheit die Interessen des Arztes, seine Geschäftsdaten im Internet zu schützen. Die Löschung eines gesamten Profils auf einem Bewertungsportal könnte jedoch grundsätzlich möglich sein, wenn regelmäßig Bewertungen über den Arzt in reiner Schädigungsabsicht veröffentlicht werden. Ein derartiger Fall wurde bislang jedoch noch nicht vor Gericht entschieden.
Deutlich bessere Karten haben Ärzte, wenn sie eine einzelne Jameda Bewertung löschen lassen wollen. Vor allem in Fällen, in denen eine Bewertung schlichtweg falsch ist (also unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet) oder Schmähkritik (Beschimpfungen ohne Sachbezug) enthält, stehen die Erfolgsaussichten des Arztes gut, die Jameda Bewertung löschen zu lassen.
Grundsätzlich hat ein Arzt, über den in einer unwahren oder ehrverletzenden Form berichtet wird, einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Ersteller der Bewertung. Da dieser in der Regel für den Arzt nicht identifizierbar ist, muss er den Portalbetreiber auf Unterlassung in Anspruch nehmen, um die negative Bewertung löschen zu lassen. Betroffene sollten sich bewusst sein, dass die Haftung der Portalbetreiber jedoch erst eintritt, wenn sie über die Existenz der unwahren Tatsachenbehauptung oder der Schmähkritik in Kenntnis gesetzt werden.
Eine negative Bewertung löschen zu lassen ist jedoch nicht trivial, wenn es sich dabei um eine Meinungsäußerung in kritischer Form handelt. Im Gegensatz zu einer Tatsachenbehauptung, die sich auf etwas tatsächlich Geschehens bezieht (und damit auch bewiesen werden kann), ist eine Meinungsäußerung durch Elemente der Stellungnahme bzw. der Meinung geprägt und deshalb einem Beweis von vornherein nicht zugänglich. Eine Jameda Bewertung löschen zu lassen, in der eine Meinung wiedergegeben wird, ist deshalb nicht einfach. Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung kann in der Praxis recht schwierig sein, weshalb in diesen Fällen das Einholen anwaltlicher Unterstützung ratsam ist, um die negative Bewertung löschen zu lassen.
Sofern auch Sie als Arzt Opfer einer Zwangslistung bei einem Bewertungsportal geworden sind oder negative Bewertungen nicht länger hinnehmen wollen, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Dr. Mahmoudi & Partner unterstützt Sie in allen Belangen dabei, negative Bewertungen löschen zu lassen, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren können. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.