Die Bundesregierung kam in ihrem Finanzausschuss am 29.02.2012 der technischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nach. Der Finanzausschuss beschloss, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Smartphones sowie Software und Tabletts steuerfrei überlassen dürfen. Nunmehr dürfen Arbeitnehmer die Geräte auch privat nutzen, ohne dass eine Steuerpflicht entsteht.

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