Der OLG Hamm hat am 01.03.2012 (Az. C-604/10) entschieden, dass ein Fussball-Spielplan keinen Urheberrechtsschutz genießt. Im zu entscheidenden Fall stellte der OLG fest, dass die Erstellung des Spielplans durch Regeln und Zwänge bestimmt sind und somit kein Raum für künstlerische Freiheit bleibt. Der sehr hohe Arbeitsaufwand bzw. die besondere Sachkenntnis, die für das Erstellen eines Fussball-Spielplans erforderlich ist, vermag hieran nichts zu ändern.