Kurz vor Weihnachten ist einer der Angeklagten in dem Verfahren gegen Betreiber des Streamingportals kino.to zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt worden. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass Urheberrechtsverletzungen kein Kavaliersdelikt sind und auch ein Provider im liberalen Ausland nicht vor der Rechtsverfolgung im Inland schützt.