Das LG Köln hat mit Urteil vom 29.9.2011 (AZ: 81 O 91/11) entschieden, dass Onlineunternehmen, die als Zahlungsmöglichkeiten PayPal, Sofortüberweisung oder Kreditkartenzahlung anbieten und nicht über eine Erlaubnis der BaFin verfügen, wettbewerbswidrig handeln.

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