Das LG Köln hat mit Urteil vom 29.9.2011 (AZ: 81 O 91/11) entschieden, dass Onlineunternehmen, die als Zahlungsmöglichkeiten PayPal, Sofortüberweisung oder Kreditkartenzahlung anbieten und nicht über eine Erlaubnis der BaFin verfügen, wettbewerbswidrig handeln.
PayPal und Co ohne BaFin Erlaubnis wettbewerbswidrig
von Mahmoudi Rechtsanwälte | Okt 28, 2011 | News | 0 Kommentare