Künstlersozialabgabe muss auch von gemeinnützigen Vereinen gezahlt werden
Die Künstlersozialabgabe für Eigenwerbung entsteht nicht nur, wenn ein Unternehmen Aufträge an Künstler vergibt. Die Abgabe muss auch von gemeinnützigen Vereinen gezahlt werden, wenn diese ihren Internetauftritt durch einen Webdesigner gestalten lassen (SG Dortmund, Urteil vom 25.02.2011, Az. S 34 R 321/08)

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