Was ist ein Lizenzvertrag und was regelt er?
Ein Lizenzvertrag kommt zur Anwendung, wenn es um die (Weiter-)Verwendung von sogenannten Immaterialgüterrechten geht. Dazu zählen vor allem Patente und Marken, aber auch Urheberrechte. Geschlossen wird der Lizenzvertrag zwischen einem Lizenzgeber und einem Lizenznehmer. Der Lizenzgeber erlaubt dabei dem Lizenznehmer die Verwertung des jeweiligen Rechts, während der Lizenznehmer dafür ein vereinbartes Lizenzentgelt zahlt.
Lizenzverträge können die unterschiedlichsten Lizenzgegenstände regeln und spielen daher sowohl in den verschiedensten Bereichen der Wirtschaft als auch in der Kunst eine Rolle. Zu den bekanntesten Formen zählt der Markenlizenzvertrag, der die Verwendung einer bestimmten Marke zum Inhalt hat. Ähnlich sind Patentlizenzverträge, die die Herstellung, den Import/Export oder den Verkauf von patentierten Produkten regeln. Solche Formen des Lizenzvertrags sind vor allem für Klein- und Mittelunternehmen, aber auch für große Konzerne von Bedeutung.
Auch der Vertrag zwischen einem Autor und seinem Verleger ist ein Lizenzvertrag; ebenso Urheber-, Fernseh- oder Filmlizenzverträge. Wer eine Software aus dem Internet zur Nutzung am eigenen PC herunterlädt, geht in der Regel mit dem Anbieter ebenfalls einen Lizenzvertrag ein.
Arten von Lizenzen
Wer eine Erlaubnis zur Nutzung bestimmter Rechte an Dritte vergeben möchte, muss sich entscheiden, welchen Umfang diese haben soll. Grundsätzlich wird zwischen der einfachen und der exklusiven Lizenz unterschieden. Bei der einfachen Lizenz erhält der Lizenznehmer das Recht, den Lizenzgegenstand neben dem Lizenzgeber und/oder weiteren Lizenznehmern zu nutzen. Beispiel: Ein Autor räumt einem Verleger die Verkaufsrechte an seinem Buch ein, er kann dieses aber weiterhin auch selbst drucken und verkaufen.
Bei der Exklusivlizenz hingegen erwirbt der Lizenznehmer das alleinige Nutzungsrecht. In diesem Fall hat üblicherweise auch der Lizenzgeber kein Recht mehr, den Lizenzgegenstand zu verwerten. Im Beispiel des Autors bedeutet das, dass der Verleger das alleinige Nutzungsrecht an dem Buch erhält. Somit darf nur er das Buch drucken beziehungsweise verkaufen und niemand anderer – auch nicht der Autor selbst.
Beide Lizenzformen können aber auf unterschiedliche Arten eingeschränkt werden, etwa inhaltlich, zeitlich oder räumlich („individuelle Lizenzierung“). Beispiel: Der Autor erteilt seinem Verleger die Exklusivrechte an seinem Buch, allerdings nur für die ersten zwei Jahre nach dem Erscheinen.
Inhalt des Lizenzvertrags
Für Lizenzverträge gilt das allgemeine Vertragsrecht in Verbindung mit relevanten Bestimmungen anderer Vorschriften, etwa des Markengesetzes oder des Urheberrechts. Daher sind unterschiedliche Gestaltungsformen möglich. Folgende Kernpunkte sollten aber in keinem Lizenzvertrag fehlen:
- Vertragspartner
- Lizenzgegenstand
- Lizenzart
- unterschiedliche Einschränkungen des Nutzungsrechts, z. B. der Markt, in dem das Recht genutzt werden darf, oder die Laufzeit des Vertrags
- Entgelt
Die Details der Vereinbarungen hängen vom Einzelfall ab. Beispielsweise können im Lizenzvertrag verschiedene Formen des Entgelts vereinbart werden. Die häufigste Form ist die einer Anzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit und weiteren laufenden Zahlungen – entweder in fixer Höhe oder abhängig vom durch die Nutzung des Lizenzgegenstandes erreichten Gewinn. Des Weiteren können über das Genannte hinausgehende Vereinbarungen getroffen werden, etwa zu Vertragsstrafen oder Ausstiegsszenarien für beide Parteien. Sinnvoll sind auch konkrete Regelungen zu der Frage, wer gegen Schutzrechtsverletzungen vorgeht, der Lizenzgeber oder der Lizenznehmer und ob dies verpflichtend ist.
Lizenzvertrag – was Sie beachten sollten
Lizenzverträge sollten so gestaltet sein, dass sowohl der Lizenznehmer als auch der Lizenzgeber von den Regelungen profitieren und Lizenzstreitigkeiten von vornherein vermieden werden. Wichtig ist, dass alle nötigen Informationen enthalten sind und heikle Punkte (z. B. Art der Lizenz und damit verbundene Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile) bereits im Vorfeld geklärt werden. Es ist daher empfehlenswert, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen oder sich den Lizenzvertrag von einem Experten für Lizenzvertragsrecht aufsetzen zu lassen. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei – gerne helfen wir Ihnen bei möglichen Fragen rund um den Lizenzvertrag weiter!