Bilder von Sanssouci nur nach vorheriger Genehmigung gewerblich nutzbar:
Der BGH gibt in drei Parallelverfahren der Klage der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten statt. Anders als das OLG Brandenburg vertritt der Senat die Auffassung, dass sich das Hausrecht auf die Gestattung gewerblicher Fotografien erstreckt, die im Schlosspark von Sanssouci und anderer Gartenanlagen der Klägerin aufgenommen werden, BGH, Urteil vom 17.12.2010, Az V ZR 44/10, 45/10 und 46/10.