DHM obsiegt im Berufungsverfahren gegen den Sohn des Sammlers Dr. Hans Sachs
In dem Rechtsstreit um die Plakatsammlung des Hans Sachs hatte das Kammergericht Berlin das Deutsche Historische Museum verurteilt, das Plakat „Dogge“ herauszugeben. Die Sammlung war 1938 beschlagnahmt worden und galt nach dem Krieg zunächst als verschollen respektive zerstört. Dr. Sachs war von der Bundesrepublik Deutschland entschädigt worden und hat nach der Wiederentdeckung in der früheren DDR keine weiteren Ansprüche geltend gemacht. Das erstinstanzliche Urteil hatte den Herausgabeanspruch auf das fortbestehende Eigentum der Familie Sachs gestützt. Auf die Berufung wurde das Urteil nunmehr aufgehoben.